§ 1 Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen QBB-Funsporthandel, Inhaber Karl-Heinz Schupp, Realschulstraße 5, 54347 Neumagen-Dhron – nachfolgend „Verkäufer" – und seinen Kunden.
1.2 Kunde kann Verbraucher im Sinne des § 13 BGB oder Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sein.
1.3 Gegenüber Unternehmern gelten abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden nur, wenn der Verkäufer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
§ 2 Vertragspartner und Vertragsschluss
2.1 Die Darstellung der Waren im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung an den Kunden zur Abgabe einer Bestellung dar.
2.2 Mit dem Absenden der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags ab.
2.3 Der Vertrag kommt durch ausdrückliche Auftragsbestätigung, Zahlungsaufforderung, Versandbestätigung oder Auslieferung der Ware zustande. Eine automatisch versandte Eingangsbestätigung dokumentiert lediglich den Eingang der Bestellung, sofern darin nicht ausdrücklich die Annahme erklärt wird.
2.4 Maßgeblich für Art und Umfang der geschuldeten Leistung sind die jeweilige Artikelbeschreibung, die ausdrücklich vereinbarte Beschaffenheit und der vereinbarte Lieferumfang.
2.5 Produktbilder dienen der Veranschaulichung. Abgebildete Dekorationen, Zubehörteile oder optionale Ausstattungen gehören nur zum Lieferumfang, wenn dies in der Artikelbeschreibung ausdrücklich angegeben ist.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung im Angebot angegebenen Preise. Gegenüber Verbrauchern enthalten die angegebenen Preise die gesetzliche Umsatzsteuer, soweit nicht ausdrücklich anders ausgewiesen.
3.2 Liefer- und Versandkosten werden gesondert ausgewiesen.
3.3 Der Kaufpreis ist, soweit keine andere Zahlungsfrist vereinbart wurde, unmittelbar nach Vertragsschluss fällig.
3.4 Im Verzugsfall gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Gegenüber Verbrauchern beträgt der Verzugszinssatz fünf Prozentpunkte und gegenüber Unternehmern neun Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz.
3.5 Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, soweit diese unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind. Gesetzliche Rechte von Verbrauchern bleiben unberührt.
§ 4 Lieferung, Versand und Gefahrübergang
4.1 Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift. Der Kunde ist verpflichtet, vollständige und zutreffende Adress- und Kontaktdaten anzugeben.
4.2 Entstehen wegen einer unrichtigen oder unvollständigen Anschrift, einer verweigerten Annahme oder einer vom Kunden zu vertretenden erfolglosen Zustellung zusätzliche Kosten, kann der Verkäufer diese dem Kunden berechnen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde die Umstände nicht zu vertreten hat.
4.3 Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung grundsätzlich erst mit Übergabe der Ware an den Verbraucher oder einen von ihm bestimmten Empfänger über.
4.4 Beim Versendungskauf an Unternehmer geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Ware dem Spediteur, Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person übergeben wurde.
4.5 Lieferzeiten sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden. Gesetzliche Ansprüche wegen Lieferverzugs bleiben unberührt.
4.6 Der Kunde wird gebeten, erkennbare Transportschäden unmittelbar beim Frachtführer vermerken zu lassen, die Verpackung und den Schaden fotografisch zu dokumentieren und den Verkäufer unverzüglich zu informieren. Die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers werden durch eine unterlassene Meldung nicht eingeschränkt.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
5.1 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers.
5.2 Gegenüber Unternehmern bleibt die Ware bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung Eigentum des Verkäufers.
§ 6 Widerrufsrecht für Verbraucher
6.1 Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich das gesetzliche Widerrufsrecht zu.
6.2 Einzelheiten zu Frist, Ausübung, Rücksendung, Rücksendekosten, Wertersatz sowie zum Muster-Widerrufsformular ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung des Verkäufers.
6.3 Das Widerrufsrecht besteht nicht in den gesetzlich geregelten Ausnahmefällen, insbesondere nicht bei Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind.
§ 7 Beschaffenheit, Verarbeitung und Qualität
7.1 Bei einem Teil der angebotenen Fahrzeuge handelt es sich um preisgünstige Freizeit- und Sportmodelle für Einsteiger und Anfänger. Sie sind für die in der jeweiligen Artikelbeschreibung angegebene bestimmungsgemäße Nutzung konzipiert.
7.2 Die Fahrzeuge werden technisch funktionsfähig und mit den produktbezogen vorgesehenen Sicherheitsfunktionen geliefert. Maßgeblich sind die vereinbarte Beschaffenheit, die Artikelbeschreibung sowie die dem Produkt beigefügten Bedienungs-, Montage- und Sicherheitshinweise.
7.3 Produktionstypische, geringfügige optische Abweichungen können insbesondere an Rahmen, Verkleidung, Lackierung, Schweißnähten, Kunststoffteilen, Aufklebern oder Verpackung auftreten. Hierzu können beispielsweise geringfügige Lackeinschlüsse, oberflächliche Kratzer, Druckstellen, Farbabweichungen, sichtbare Schweißnähte oder geringfügig unsaubere Lackübergänge gehören.
7.4 Solche geringfügigen optischen Abweichungen stellen keinen Sachmangel dar, soweit sie die technische Funktion, Betriebssicherheit, Haltbarkeit oder bestimmungsgemäße Verwendbarkeit des Produkts nicht beeinträchtigen und die nach Art, Preisgruppe und vereinbarter Beschaffenheit berechtigten Erwartungen nicht unterschreiten.
7.5 Weitergehende oder konkrete Abweichungen von den objektiv zu erwartenden Eigenschaften sind gegenüber Verbrauchern nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Verbraucher vor Abgabe seiner Vertragserklärung eigens hierüber informiert wurde und die Abweichung ausdrücklich und gesondert vereinbart wurde.
Hinweis: Eine Beeinträchtigung der Funktion, Sicherheit oder bestimmungsgemäßen Nutzung wird durch diese Regelung nicht als bloße optische Abweichung eingestuft.
§ 8 Montage, Inbetriebnahme und Wartung
8.1 Fahrzeuge, die nicht ausdrücklich als vollständig endmontiert und fahrbereit angeboten werden, werden als teil- oder vormontierte Ware geliefert. Vor der ersten Inbetriebnahme ist eine fachgerechte Endmontage, Prüfung und Einstellung erforderlich.
8.2 Aus Gründen der Betriebssicherheit – insbesondere weil die Fahrzeuge von Kindern oder Jugendlichen genutzt werden können – muss die Endmontage, Erstprüfung, Einstellung sowie jede sicherheitsrelevante Reparatur durch einen geeigneten Fachhändler, eine Fachwerkstatt oder eine nachweislich fachkundige Person erfolgen.
8.3 Zu prüfen und erforderlichenfalls einzustellen sind insbesondere Schraubverbindungen, Lenkanlage, Räder, Reifenluftdruck, Bremsanlage, Gasbetätigung, Kette oder Riemen, Spur, Achsen, Federung, elektrische Verbindungen, Batterieanschlüsse und sämtliche Sicherheitseinrichtungen.
8.4 Der Kunde hat den Nachweis über die fachgerechte Endmontage und Wartung, insbesondere durch Rechnung, Montageprotokoll oder vergleichbare Unterlagen, aufzubewahren und bei einem geltend gemachten Schaden vorzulegen, soweit die Art des Mangels einen Zusammenhang mit Montage oder Wartung möglich erscheinen lässt.
8.5 Gesetzliche Mängelrechte entfallen nicht allein deshalb, weil ein solcher Nachweis fehlt. Sie bestehen jedoch nicht für Schäden, die nachweislich durch fehlende, unsachgemäße oder fehlerhafte Montage, Einstellung, Wartung, Reparatur oder Veränderung entstanden sind.
8.6 Sämtliche Schraubverbindungen und sicherheitsrelevanten Bauteile sind vor jeder Fahrt und nach den ersten Betriebsstunden erneut zu kontrollieren. Wartungs- und Kontrollintervalle der Bedienungsanleitung sind zwingend einzuhalten.
8.7 Eigenmächtige technische Veränderungen, Leistungssteigerungen, das Entfernen oder Überbrücken von Sicherheitseinrichtungen, die Verwendung ungeeigneter Ersatzteile oder Arbeiten an elektrischen Hochstromverbindungen können zum Verlust von Ansprüchen führen, soweit der geltend gemachte Schaden hierdurch verursacht wurde.
Hinweis zur kostenpflichtigen Endmontage
Wenn Sie die Endmontage auswählen, übernehmen wir den Aufbau und die Prüfung Ihres Fahrzeugs. Der Aufpreis vergütet diese Arbeitsleistung.
Soweit die Montage rechtlich als gesonderte Dienstleistung vereinbart ist, erlischt das Widerrufsrecht dafür nach vollständiger Ausführung nur, wenn Sie dem vorzeitigen Beginn ausdrücklich zugestimmt und den Verlust des Widerrufsrechts bestätigt haben. Unter diesen Voraussetzungen werden die Montagekosten nicht erstattet. Bei einem vorherigen Widerruf kommt anteiliger Wertersatz nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen in Betracht.
Ihr Widerrufsrecht für das Fahrzeug und Ihre gesetzlichen Rechte bei Mängeln bleiben unberührt.
§ 9 Gesetzliche Sachmängelhaftung
9.1 Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte, soweit nachfolgend nichts wirksam Abweichendes vereinbart ist.
9.2 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt bei Verbrauchern für Neuware zwei Jahre ab Ablieferung.
9.3 Bei gebrauchten Waren kann die Verjährungsfrist gegenüber Verbrauchern auf ein Jahr verkürzt werden, wenn der Verbraucher vor Abgabe seiner Vertragserklärung eigens auf die Verkürzung hingewiesen wurde und diese ausdrücklich und gesondert vereinbart wurde.
9.4 Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei Neu- und Gebrauchtware ein Jahr ab Ablieferung, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Die Verkürzung gilt nicht bei Vorsatz, Arglist, Garantieübernahme, Ansprüchen wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
9.5 Gegenüber Unternehmern setzt die Mängelhaftung die ordnungsgemäße Untersuchung und Rüge nach § 377 HGB voraus, soweit diese Vorschrift anwendbar ist.
9.6 Keine Sachmängelansprüche bestehen für Schäden, die erst nach Gefahrübergang durch gewöhnliche Abnutzung, Unfall, Überlastung, nicht bestimmungsgemäße Nutzung, fehlende Wartung, unsachgemäße Montage, falsche Bedienung, ungeeignete Betriebsstoffe, äußere Einwirkung, Korrosion infolge ungeeigneter Lagerung oder eigenmächtige technische Veränderung entstehen.
9.7 Die Nacherfüllung erfolgt nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn deren gesetzliche Voraussetzungen vorliegen, insbesondere wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.
9.8 Eine selbständige Garantie wird nur übernommen, wenn sie ausdrücklich als „Garantie" bezeichnet und ihr Inhalt sowie ihre Bedingungen gesondert erklärt werden. Kulanzleistungen erfolgen freiwillig und begründen keinen Rechtsanspruch für zukünftige Fälle.
§ 10 Verschleißteile, Akkus und Betriebsstoffe
10.1 Verschleißteile sind Bauteile, deren Lebensdauer aufgrund von Nutzung, Belastung, Fahrweise, Wartung, Alterung oder Umwelteinflüssen begrenzt ist. Verschleiß als solcher ist kein Sachmangel.
10.2 Hierzu zählen je nach Fahrzeug insbesondere:
- Akkus und Batterien, Kohlebürsten, Sicherungen und Leuchtmittel,
- Reifen, Schläuche, Bremsbeläge, Bremsscheiben und Bremszüge,
- Ketten, Kettenräder, Ritzel, Riemen, Kupplungen und Bowdenzüge,
- Lager, Buchsen, Wellendichtringe, Dichtungen und Stoßdämpfer,
- Zündkerzen, Filter, Betriebsstoffe sowie sonstige nutzungsabhängig beanspruchte Teile.
10.3 Die Einordnung als Verschleißteil schließt gesetzliche Mängelrechte nicht aus, wenn das betreffende Bauteil bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war.
10.4 Akkus unterliegen einer nutzungs- und alterungsbedingten Abnahme ihrer Kapazität. Reichweite und Betriebsdauer hängen unter anderem von Fahrzeuggewicht, Zuladung, Temperatur, Untergrund, Geschwindigkeit, Reifendruck, Fahrweise, Ladezustand und Alter des Akkus ab. Reichweiten- oder Fahrzeitangaben sind daher Näherungswerte, soweit nicht ausdrücklich eine bestimmte Beschaffenheit vereinbart wurde.
10.5 Schäden infolge von Tiefentladung, falschem Ladegerät, falscher Ladespannung, unterlassener Erhaltungsladung, Frost, Feuchtigkeit, Überladung, langer Lagerung im entladenen Zustand oder ungeeigneter Lagerung stellen keinen Sachmangel dar, soweit sie nach Gefahrübergang verursacht wurden.
§ 11 Reklamations- und Nacherfüllungsabwicklung
11.1 Der Kunde soll einen geltend gemachten Mangel möglichst genau beschreiben und, soweit zumutbar, durch Fotos, Videos, Messwerte, Fehlercodes und Angaben zu Fahrzeug, Laufleistung, Nutzungsdauer, Montage und Wartung dokumentieren. Gesetzliche Rechte werden durch eine unvollständige Dokumentation nicht ausgeschlossen.
11.2 Der Kunde darf ohne vorherige Abstimmung keine kostenpflichtige Reparatur durch Dritte beauftragen, wenn er die Erstattung der Kosten verlangt. Der Verkäufer ist zunächst über den Mangel zu informieren und ihm Gelegenheit zur Prüfung und Nacherfüllung zu geben. Zwingende gesetzliche Ausnahmen bleiben unberührt.
11.3 Erforderliche Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten der gesetzlichen Nacherfüllung trägt der Verkäufer nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.
11.4 Soweit eine fachgerechte Nacherfüllung durch Zusendung eines geeigneten Ersatzteils ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für den Verbraucher möglich ist, kann der Verkäufer diese Art der Abwicklung anbieten. Die gesetzlichen Wahl- und Schutzrechte des Verbrauchers bleiben unberührt.
11.5 Bei Unternehmern ist der Verkäufer nach eigener Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Ausbau-, Einbau-, Diagnose- oder Fremdwerkstattkosten werden gegenüber Unternehmern nur übernommen, wenn sie zuvor in Textform freigegeben wurden, soweit gesetzlich zulässig.
11.6 Stellt sich nach Überprüfung heraus, dass kein Mangel vorliegt oder der Fehler vom Kunden verursacht wurde, kann der Verkäufer gegenüber Unternehmern und – nach vorherigem Hinweis – gegenüber Verbrauchern die tatsächlich erforderlichen und angemessenen Prüf- und Versandkosten verlangen, sofern der Kunde erkannt oder fahrlässig nicht erkannt hat, dass kein Mangel vorliegt.
§ 12 Bestimmungsgemäße Nutzung und Sicherheit
12.1 Fahrzeuge ohne ausdrückliche Straßenzulassung dürfen nicht im öffentlichen Straßenverkehr, auf öffentlichen Wegen oder öffentlichen Plätzen betrieben werden. Die Nutzung ist ausschließlich auf geeignetem, nicht öffentlichem Privatgelände mit Zustimmung des Grundstückseigentümers zulässig.
12.2 Vor jeder Nutzung sind Bedienungsanleitung, Warnhinweise und Sicherheitshinweise vollständig zu beachten. Das Fahrzeug darf nur innerhalb der angegebenen Alters-, Größen-, Gewichts-, Geschwindigkeits- und Belastungsgrenzen genutzt werden.
12.3 Minderjährige dürfen das Fahrzeug ausschließlich unter unmittelbarer Aufsicht und Verantwortung einer geeigneten erwachsenen Person benutzen. Die Aufsichtsperson muss die Geschwindigkeit, das Gelände und den Leistungsmodus an Alter, Körpergröße, Erfahrung und Fähigkeiten des Fahrers anpassen.
12.4 Es ist geeignete Schutzkleidung zu tragen, insbesondere ein geprüfter Schutzhelm, festes Schuhwerk, Handschuhe sowie geeigneter Körper-, Knie- und Ellenbogenschutz.
12.5 Fahrten unter Einfluss von Alkohol, Drogen, berauschenden Mitteln oder die Fahrt bei eingeschränkter Reaktionsfähigkeit sind untersagt.
12.6 Das Fahrzeug darf nicht benutzt werden, wenn sicherheitsrelevante Teile beschädigt, lose, falsch eingestellt oder funktionsunfähig sind.
Sicherheitshinweis: Motorisierte Freizeitfahrzeuge sind keine Spielzeuge. Eine falsche Montage, fehlende Wartung, ungeeignetes Gelände oder eine nicht angepasste Geschwindigkeit kann zu schweren Verletzungen führen.
§ 13 Haftung
13.1 Der Verkäufer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Übernahme einer Garantie, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
13.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
13.3 Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
13.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.
13.5 Eine Haftung des Verkäufers besteht nicht für Schäden, die ausschließlich durch eine nach Gefahrübergang erfolgte nicht bestimmungsgemäße Nutzung, fehlende Aufsicht, Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise, Überlastung, ungeeignetes Gelände, eigenmächtige technische Veränderung oder unsachgemäße Montage, Wartung oder Reparatur verursacht wurden.
§ 14 Hinweise zur Batterieentsorgung
14.1 Batterien und Akkus dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Endnutzer sind gesetzlich zur Rückgabe gebrauchter Batterien verpflichtet.
14.2 Altbatterien können unentgeltlich bei geeigneten Sammelstellen oder, soweit gesetzlich vorgesehen, beim Verkäufer zurückgegeben werden:
QBB-Funsporthandel
Inhaber Karl-Heinz Schupp
Realschulstraße 5
54347 Neumagen-Dhron
14.3 Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben werden darf. Die Zeichen Pb, Cd und Hg stehen für Blei, Cadmium und Quecksilber.
§ 15 Datenschutz
15.1 Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung des Verkäufers.
§ 16 Schlussbestimmungen
16.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch zwingende Schutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen werden.
16.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Verkäufers. Der Verkäufer bleibt berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
16.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: 19. September 2026 · QBB-Funsporthandel · Inhaber Karl-Heinz Schupp · Realschulstraße 5 · 54347 Neumagen-Dhron